Unterhalt berechnen – Darauf müssen Eltern achten

Wenn eine Ehe oder Partnerschaft zerbricht, stehen Familien vor einem Scherbenhaufen. Dies gilt oft auch in finanzieller Hinsicht. Der Unterhalt regelt zumindest die monetäre Unterstützung der gemeinsamen Kinder und manchmal auch des Ex-Partners. Lies jetzt, welche Anspruchsvoraussetzungen gelten, wie die Düsseldorfer Tabelle angewendet wird, was bei der Berechnung des Unterhalts zu beachten ist und welchen Einfluss das Kindergeld auf den Unterhalt hat. Inkl. aktueller Düsseldorfer Tabelle 2023 zum Download!

Wer hat wann Anspruch auf Unterhalt?

Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet, so ist es in § 1601 BGB festgeschrieben. Somit sind Eltern ihren Kindern gegenüber aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses zu Unterhalt verpflichtet. Gleiches gilt übrigens auch umgekehrt: Es existiert ein Unterhaltsanspruch der Eltern von Seiten der Kinder, etwa im Alter oder Krankheitsfall, wenn Kosten für ein Pflegeheim gedeckt werden müssen. Darüber hinaus kennt der Gesetzgeber den Ehegattenunterhalt, bei dem Ehepartner sich bedarfsorientiert gegenseitig finanziell unterstützen müssen.

Im Folgenden die verschiedenen Konstellationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Unterhalt.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt bezeichnet die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren Kindern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Elternpaar verheiratet ist oder nicht, es kommt lediglich auf den Verwandtschaftsgrad an. Wenn Du Deinem Kind Unterhalt zahlen musst, dann hat diese Zahlungsverpflichtung Vorrang vor allen anderen Unterhaltszahlungsverpflichtungen wie beispielsweise dem Ehegattenunterhalt.

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Mit dem Kindesunterhalt soll der finanzielle Lebensbedarf Deines Kindes gesichert werden. Neben dem finanziellen Bedarf besteht der Unterhalt eines Kindes zudem aus der Erziehung, Betreuung, Pflege und der persönlichen Zuwendung. Wenn sich Eltern trennen und die Unterhaltsfrage klären müssen, spielen die genannten fünf Aspekte Geld, Erziehung, Betreuung, Pflege und Zuwendung eine zentrale Rolle und müssen im Einzelnen diskutiert und aufgeteilt werden.

Wenn die Eltern zusammenleben, erfährt das Kind seine finanzielle und soziale Unterstützung üblicherweise durch beide gemeinsam in allen fünf Aspekten. Bei einer Trennung oder Scheidung kümmert sich in der Regel ein Elternteil um die täglichen Anforderungen in Sachen Erziehung, Betreuung, Pflege und Zuwendung, während der andere Elternteil den Barunterhalt leistet (Residenzmodell).

Zumindest im Moment ist die Quote der Paare sehr gering, die die Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder untereinander paritätisch aufteilen (Wechselmodell/Paritätsmodell). Am weitesten verbreitet ist das sogenannte Residenzmodell, bei dem meist der Vater der Kinder Unterhalt bezahlt und die Kinder bei der Mutter leben.

Der Anspruch von Kindern erlischt auch dann nicht, wenn ein Stiefelternteil dazukommt, wenn also beispielsweise die Mutter neu heiratet. Leibliche Eltern haben nach wie vor eine Zahlungsverpflichtung. Dabei orientiert sich die Höhe des Unterhalts an dem Alter der Kinder und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhalt kann durch einen staatlichen Unterhaltsvorschuss übergangsweise aufgefangen werden, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Der Unterhaltsvorschuss vom Staat wird unabhängig davon gezahlt, aus welchem Grund die elterliche Unterhaltszahlung ausbleibt. Der Staat geht für den unterhaltspflichtigen Elternteil in Vorleistung und holt sich das Geld später zurück.

Wie viel Unterhalt ist zu leisten?

Wie hoch die Unterhaltsverpflichtung ausfällt, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Einerseits werden die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Personen überprüft und andererseits spielt der Bedarf des Kindes eine Rolle. Um Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsanspruch auf einen Nenner zu bringen, der in einer konkreten monatlichen Zahlung mündet, wird in den meisten Fällen die sogenannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen.

Nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt ist eine Ausgleichszahlung an den Ex-Ehepartner, nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Allerdings greift dieser nicht automatisch, sondern es muss eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Dafür gelten strenge Voraussetzungen.

Wer nachehelichen Unterhalt beanspruchen möchte, muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft leisten kann. Der häufigste Grund, um nachehelichen Unterhalt zu fordern, liegt in der Kinderbetreuung. Dieser Anspruch kann bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gefordert werden.

Darüber hinaus können Gründe wie Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder Ausbildung geltend gemacht werden. In solchen Fällen kann der nacheheliche Unterhalt in Abhängigkeit von den Umständen deutlich länger dauern.

Ex-Ehepartner können innerhalb einer Frist von drei Jahren nachehelichen Unterhalt beantragen. Wird innerhalb der Frist kein Antrag gestellt, ist der Anspruch verwirkt. Wurde aber ein Titel erworben, sprich, ein Gericht hat den Anspruch bestätigt, dann kann dieser innerhalb der nächsten 30 Jahre geltend gemacht werden. Je nach Tatbestand, der den nachehelichen Unterhalt begründet, kann die Zahlungsverpflichtung unter Umständen für den Rest des Lebens bestehen.

Analog zum nachehelichen Unterhalt für Ex-Ehepartner gibt es den Betreuungsunterhalt für Eltern unehelicher Kinder.

Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Üblicherweise wird die 3/7-Regel angewendet, auch als Differenzmethode bezeichnet. Dabei wird die Differenz der Einkommen beider Ex-Ehepartner ermittelt. 3/7 der Differenz wird dem unterhaltsberechtigten Partner zugesprochen.
Vereinfachtes Beispiel:
Der Ex-Ehemann hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 Euro, die Ex-Ehefrau von 2.300 Euro. Die Differenz beträgt 700 Euro. 3/7 davon, also 300 Euro, stehen der Ex-Ehefrau zu.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle stellt den finanziellen Rahmen dar, in dem der Mindestunterhalt gesetzlich geregelt wird. Die Bezeichnung rührt daher, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf 1962 erstmals die Tabelle eingeführt hat. Diese Tabelle ist in ganz Deutschland anerkannt und hilft dabei, Unterhalt nach sachlichen Kriterien zu regeln. Allerdings ist sie nicht bindend. In der Praxis legen Gerichte individuell fest, wie hoch die Unterhaltszahlung ausfallen muss. Sie orientieren sich zwar an der Düsseldorfer Tabelle, können aber auch deutlich davon abweichen.

Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen, wie hoch der Unterhalt ist, den du voraussichtlich bezahlen musst bzw. erhältst. Als Faustregel gilt, dass unterhaltspflichtige Personen von den darin genannten Beträgen 50 % des Kindergelds abziehen können. Weiter unten im Absatz “Welche Rolle spielt das Kindergeld” findest du zu diesem Thema zusätzliche Informationen.

Die Düsseldorfer Tabelle richtig ablesen?

Du findest in der Düsseldorfer Tabelle vier Spalten vor, die in Nettoeinkommen, Altersstufe, Prozentsatz und Bedarfskontrollbetrag unterteilt sind. Wer wissen will, was zu bezahlen ist, sucht in der linken Spalte “Nettoeinkommen” zuerst den zutreffenden Betrag. Dann geht man mit dem Finger weiter nach rechts bis zur Spalte der Altersstufe. Darin steht dann der monatlich geltende Bedarfsbetrag. Ziehe davon die Hälfte des Kindergelds ab und du weißt, wie hoch die Unterhaltsverpflichtung nach der Düsseldorfer Tabelle ausfällt.

Die Spalte mit dem Prozentsatz dient zur reinen Information. Sie gibt an, wie viel mehr Unterhalt bei einem Nettogehalt zu zahlen ist im Vergleich zum Mindestunterhalt in der ersten Zeile der Tabelle. Und die letzte Spalte des Bedarfskontrollbetrags zeigt, wie viel Geld zur Zahlung verpflichtete Personen für sich behalten dürfen (der sogenannte Selbstbehalt).

Liegt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über 11.000 Euro pro Monat, greift die Düsseldorfer Tabelle nicht und es wird generell eine individuelle Regelung getroffen. Liegt das Einkommen unterhalb von 1.900 Euro, werden ebenso individuelle Regelungen getroffen, da Selbstbehalt und Unterhaltsanspruch gegeneinander laufen. In jedem Fall wird unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände ein angemessener Beitrag durch das zuständige Gericht festgesetzt.

Kostenloser Download Düsseldorfer Tabelle 2023:

Selbstbehalt: Was steckt dahinter?

Der Selbstbehalt bezeichnet das Minimum, das dem Unterhaltspflichtigen monatlich zusteht. Wie bei der Unterhaltsberechnung auch, beeinflussen viele Faktoren die Höhe des Selbstbehalts. Laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2022) liegt der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen zwischen 1.901 und 2.300 Euro bei 1.400 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 4.301 und 4.700 Euro beträgt der Selbstbehalt 2.000 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle 2023 wird geringfügig angepasst. Die Mindestunterhaltssätze steigen etwas an, doch der Selbstbehalt wird 2023 voraussichtlich unverändert wie im Jahr 2022 bleiben.

Unterhalt berechnen: Was gibt es zu beachten?

Bei der Berechnung des Unterhalts wird das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person als Basis zugrunde gelegt. Dieser Betrag ist nicht identisch mit dem Einkommen, das du beispielsweise in der Steuererklärung einträgst. Für die Berechnung des Unterhalts gelten spezielle Richtlinien, die Abschläge oder Zuschläge auf das Einkommen vornehmen.

Zunächst ist das durchschnittliche Nettoeinkommen in der zurückliegenden zwölf Monaten zu berechnen. Darin enthalten sind z. B. auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere Zuwendungen des Arbeitgebers. Ist die unterhaltspflichtige Person selbstständig? Dann sind die Geschäftsergebnisse der letzten drei Jahre relevant, dabei steht grob gesprochen der Gewinn im Fokus.

Von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen werden bestimmte Verbindlichkeiten abgezogen, also Schulden, die bestehen. Das könnte z. B. eine Kreditverpflichtung für die Abzahlung einer Immobilie sein. Obendrauf werden sogenannte geldwerte Vorteile gerechnet. Wer zum Beispiel einen Dienstwagen fährt, hat einen geldwerten Vorteil, der sich abhängig von der Fahrzeugklasse bemisst. Dieser Wert wird dem Nettoeinkommen hinzugerechnet.

Was zählt sonst noch zum Einkommen von angestellten Unterhaltspflichtigen?

Wenn du eine größere Einmalzahlung erhältst, z. B. einen Bonus oder eine Abfindung, wird diese Zahlung über mehrere Jahre verteilt und berücksichtigt. Auch Spesen werden dem Einkommen zugerechnet. Dabei wird stets der Einzelfall betrachtet und die Zahlungen in Anbetracht der individuellen Situation berücksichtigt. Der vollständige Betrag wird jedenfalls nicht angerechnet, doch 30 bis 50 Prozent sind üblich.

Zu den geldwerten Vorteilen haben wir bereits den Dienstwagen genannt. Auch eine günstige Dienstwohnung oder Kost und Logis beim Arbeitgeber werden als geldwerter Vorteil eingestuft und dem Einkommen zugerechnet. Die Höhe der Hinzurechnung richtet sich dabei nach ortsüblichen Beträgen für vergleichbare Leistungen.

Alle Einkunftsarten zählen

Neben den Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit gibt es z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus landwirtschaftlichen Betrieben, Einkünfte aus Gewerbebetrieben und sonstige Einkünfte wie Spekulationsgeschäfte oder Bezüge aus Versicherungen. Was den Unterhalt angeht, werden auch Sozialleistungen berücksichtigt, also Arbeitslosengeld, Krankengeld, Wohngeld oder BAföG, Unfallrente, Schwerbehindertenzulage und anderes mehr.

Auf Seiten der Empfänger der finanziellen Unterstützung, also auf Seiten der Kinder, werden ebenfalls bestehende Einnahmen berücksichtigt, die sich teils mindernd auf den Unterhaltsbedarf auswirken. Bezieht ein unterhaltsberechtigtes Kind beispielsweise Arbeitslosengeld oder BAföG, kann dies zu weniger Ansprüchen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil führen.

Du siehst, es ist gar nicht so einfach, den Unterhalt zu ermitteln. Zur Berechnung des Unterhalts sind Rechner auf einschlägigen Seiten in vielen Fällen nützlich. Sie helfen zur ersten Orientierung und dienen bei Standardsituationen mit eindeutigem Nettoeinkommen und geklärten Verhältnissen bezüglich der Betreuung zur Orientierung.

Sollte jedoch deine Situation von der Norm abweichen, kann der wahrscheinliche Unterhalt mit einem Rechner aus dem Internet nicht zuverlässig ermittelt werden. Unterhaltsrechner können ohnehin keine persönliche Rechtsberatung ersetzen, die deine individuelle finanzielle und persönliche Situation mit Blick auf die Unterhaltsfrage genau betrachtet und überprüft.

Gut zu wissen: Bei der Feststellung der Einkünfte handelt es sich nicht um eine einmalige Sache. Alle zwei Jahre kann um Auskunftserteilung gebeten werden.

Änderung der Unterhaltshöhe

Sollten sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen in erheblichem Umfang verschlechtern, kann dieser eine neue Festsetzung der Höhe erreichen. Zu diesem Zweck sind die Einkommensverhältnisse erneut offenzulegen und die Verschlechterung glaubhaft zu machen. Dies gilt auch außerhalb der Zwei-Jahres-Regel. Auch Unterhaltsgläubiger können die Änderung des Unterhaltstitels erwirken, wenn eine begründete Annahme besteht, dass sich die Einkommenssituation der verpflichteten Person in erheblichem Maße geändert hat.

Welche Rolle spielt das Kindergeld?

Wie eingangs erwähnt, wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet. Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld an ein Elternteil überwiesen wird. Dies ist normalerweise die Person, bei der das Kind dauerhaft lebt. Sollte es hierzu Zweifel geben, etwa weil sich das Kind in beiden Haushalten regelmäßig aufhält, entscheidet bei Bedarf das Vormundschaftsgericht. Pauschal gesagt wird demjenigen das Kindergeld zugesprochen, der das meiste zur Absicherung beiträgt.

Kindergeld und Unterhalt bei minderjährigen Kindern

Wenn derjenige, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld zugesprochen bekommt, dann kürzt sich auf Seiten der unterhaltspflichtigen Person der Unterhaltsbetrag um die Hälfte des Kindergelds für jedes Kind.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern (6 und 7 Jahre alt) lässt sich scheiden. Die Kinder bleiben bei der Mutter, der Vater zahlt Unterhalt. Die Unterhaltsverpflichtung beträgt pro Kind 619 Euro, also insgesamt 1.238 Euro monatlich. Das Kindergeld beläuft sich ab 01.01.2023 auf 250 Euro für jedes Kind. Der Vater zahlt somit 1.238 Euro abzüglich des halben Kindergelds (2 x 125 Euro = 250 Euro). Der Unterhalt beläuft sich somit auf 988 Euro monatlich.

Bei volljährigen Kindern sieht es anders aus. Hier wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet und kürzt den Unterhaltsanspruch entsprechend.

Gut zu wissen: Generell gilt, dass volljährige Kinder Anspruch auf das Kindergeld haben. Wenn Eltern das Geld nicht von sich aus ihrem Kind geben, besteht die Möglichkeit, einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse zu stellen. Damit setzt das Kind seinen Anspruch durch, und das Geld wird fortan direkt auf das Konto des volljährigen Kindes überwiesen.

Zusammenfassung

Leibliche Kinder haben Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Dies gilt auch, wenn sie unehelich geboren wurden. Die Berechnung des Unterhalts orientiert sich in der Regel an der Düsseldorfer Tabelle. Anhand des Nettoeinkommens und dem Alter des Kindes kannst du in der Tabelle den Unterhaltsanspruch und den Selbstbehalt ablesen. Das Kindergeld wirkt sich mindernd auf die Höhe des Unterhalts aus.

Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die Höhe des relevanten Nettoeinkommens zu ermitteln, weil verschiedene Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind. Auch variiert der Unterhaltsbedarf von Kindern abhängig von der Lebenssituation und der Phase, in der sie sich befinden. Deshalb ist es generell ratsam, sich anwaltlichen Rat zu holen.

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LG, Richard & Maren.

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Das Papammunity-Team

Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.

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