Elterngeld – der informative Ratgeber

Update, 01.04.2024
Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Betreuungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld – schwirrt auch Dir bei den vielen möglichen staatlichen Unterstützungen von Familien in Deutschland der Kopf? Und das, obwohl Du Dich kurz vor der Geburt Eures ersten Kindes wahrlich noch um andere Dinge kümmern musst? Dann bist Du bei mir genau richtig.

Als Papa habe ich mich mit all dem bereits auseinandergesetzt und kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, was Du beim Elterngeld beantragen alles beachten solltest. Keine Sorge – auch, wenn mein Nachwuchs schon ein wenig älter ist, bringe ich Dich selbstverständlich auf den neuesten Stand, was diese spezielle staatliche Hilfe betrifft..

Inhaltsverzeichnis

Die Grundlagen vom Elterngeld

Das Elterngeld wurde 2006 „aus der Wiege gehoben“. Gegenüber anderen staatlichen Familienleistungen steckt es daher noch in den Kinderschuhen.

  • Die Gesetzesvorlage zum Mutterschaftsgeld wurde bereits 1952 eingeführt.
  • Das Kindergeld wurde zwei Jahre später als einkommensunabhängige Steuervergütung verabschiedet.
  • Nach zwei Jahrzehnten wurde das Erziehungsgeld im Jahr 2006 vom Elterngeld abgelöst. Nur in Sachsen und Thüringen kannst Du unter Verzicht auf öffentliche Betreuungsangebote noch immer einen Zusatzantrag auf Landeserziehungsgeld stellen; in Bayern einen Antrag auf Familiengeld.

Aber auch in diesen drei Bundesländern erhältst Du bei einer Anspruchsberechtigung diese Form der finanziellen Unterstützung.

Elterngeld als „Taschengeld vom Staat“

Mit dem Elterngeld möchte uns der Staat die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtern. Er hat die finanzielle Hilfe im Jahr 2006 eingeführt und damit das zuvor einkommensunabhängige Erziehungsgeld ad acta gelegt. Elterngeld spielt vor allem für Familien eine Rolle, wenn Du planst, Dir Elternzeit zu nehmen.

Die neue Leistung wird individuell berechnet und deckt nur in Härtefällen das gesamte Nettoeinkommen. In der Regel liegt der ausgezahlte Betrag bei 65 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten zwölf Monate vor Antragstellung. Er ist auf 1.800 Euro monatlich gedeckelt – dieser Maximalbetrag gilt auch, ist einer von euch selbstständig tätig. Kalkuliert wird dann jedoch anhand Eures Einkommens des vergangenen Kalenderjahres.

Schauen wir zunächst, wann Du erfolgreich als Mutter oder Vater Elterngeld beantragen kannst. Zur Beruhigung: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Du die einschlägigen Voraussetzungen nicht erfüllst.

In diesen Fällen steht Dir Elterngeld zu

  • Ihr beide oder einer von euch begrenzt nach der Geburt eures Kindes eure Erwerbs-pflichtigen Arbeiten auf maximal 30 Wochenstunden. Die vorgegebene Zeit dürft ihr nicht überschreiten, Mehrfachbeschäftigungen müsst ihr zusammenrechnen und als Beleg entsprechende Arbeitszeitbescheinigungen bei eurer zuständigen Elterngeldstelle einreichen.
  • Du bist Student, arbeitslos oder aufgrund anderer Umstände ohne eigenes Einkommen und kümmerst Dich um die Kindesbetreuung.
  • Auch als Adoptiv- oder Stiefelternteil bist Du bezugsberechtigt – unabhängig davon, ob Du als hetero- oder gleichgeschlechtlicher Ehepartner mit dem betroffenen Kind in einem Haushalt lebst. Bist Du zwar der Vater, aber nicht mit der werdenden Mutter verheiratet, kannst Du bereits Deinen Antrag auf Elterngeld einreichen, bevor die Vaterschaft vom Standesamt anerkannt wurde.

In diesen Fällen musst Du – wenn euer Baby ab dem 01.04.2024 geboren wird – auf Elterngeld verzichten

  • Ihr lebt getrennt und euer gemeinsames Kind nach Aufteilung des Sorgerechts weniger als 30 Prozent der Zeit bei Dir.
  • Ihr verfügt gemeinsam oder als Alleinerziehende:r über ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 200.000 Euro jährlich (für Geburten ab 01.04.2025 175.000 Euro.

Hier geht der Staat davon aus, dass Du in letztgenannten Fällen auch ohne staatliche Hilfen den Lebensunterhalt Deines Kindes bestreiten kannst.

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Grundlagen schaffen: Basiselterngeld als Einkommensersatz

Habt ihr euch entschieden, wegen der Kindesbetreuung beruflich kürzer zu treten, unterstützt euch der Staat nicht mit einer Pauschale, sondern lässt euch die Wahl. Was wie immer auch bedeutet:

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Wir haben selbst lange überlegt, welches Modell für uns das geeignetste ist. Denn ihr könnt den Bezugszeitraum des Elterngeldes selbst bestimmen und mit einer günstigen Aufteilung finanziell profitieren.

Das Basiselterngeld gilt als Standard und wird im direkten Anschluss an die Entbindung für maximal 14 Monate an euch ausgezahlt, nehmt ihr wegen der gemeinsamen Betreuung eures Kindes finanzielle Einbußen bei euren Gehältern in Kauf. Ob einer für zehn Monate die Leistung beantragt und der andere vier oder ihr beide jeweils sechs – die Aufteilung bleibt euch überlassen! Neu ab April 2024 ist allerdings, dass ihr nur noch einen Monat, innerhalb der ersten 12 Monate nach Geburt eures Babys, gemeinsam zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen könnt.

Bist Du alleinerziehend, hast Du Anspruch auf 14 Monate. Reduziert nur einer von euch seine Arbeit, wird die finanzielle Unterstützung auf zwölf Monate begrenzt. In diesem Zusammenhang ein persönlicher Tipp von mir als Papa:
Für einige Monate in Teilzeit zu gehen, lohnt nicht nur wegen des Geldes. Die Zeit mit Deinem Kind ist einfach Gold wert!

Doppelt hält besser: ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Der Staat hat seit 2015 noch mehr für euch in petto. Mit dem ElterngeldPlus könnt ihr für insgesamt 28 Monate staatliche Hilfen beziehen – allerdings reduziert sich der Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich um die Hälfte. Mit dem Partnerschaftsbonus wiederum winken weitere Vorteile.

Mit dem sogenannten ElterngeldPlus möchte der Staat belohnen, wer seine Erwerbstätigkeit nach der Geburt seines Kindes nicht komplett einstellt, sondern bereits von Beginn an in Teilzeit arbeitet.

Hier könnt ihr ebenfalls die Monate wunschgemäß unter euch aufteilen und sogar das Basiselterngeld mit dem ElterngeldPlus mischen.

14 x 1.800 oder 28 x 900? – wo liegt der Unterschied?

Sicher ist es auch Dir aufgefallen: Ein Unterschied im Gesamtbetrag ergibt sich erst einmal nicht bei einem Vergleich des Basis- und Plus-Elterngeldes.

Ich habe mich für Dich genauer erkundigt und herausgefunden: Geht ihr nach der Geburt in Teil­zeit, könnt ihr mit dem ElterngeldPlus Modell auf höhere Zuschüsse hoffen. Denn für den Zuverdienst der Eltern, wurde hier im Gegensatz zum Basiselterngeld, eine günstigere Berechnungsgrundlage geschaffen. Durch diese erhält die Familie fallabhängig am Ende mehr als die reine Summer von insgesamt 25.200 Euro.

Ein weiterer Papa-Tipp: Es lohnt sich! Und andere Elterngeld-Antragsteller geben mir recht: Rund ein Drittel von ihnen hat sich im ersten Quartal 2019 nach offiziellen Angaben für das Plus-Modell entschieden.

Tandem statt Einrad

Das war noch nicht alles: Weitere vier Monate staatliche Unterstützung bietet euch der Partnerschaftsbonus (nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten des Basiselterngeldes!), für den ihr zeitgleich jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten müsst.

Allerdings bist Du als Detailverliebter oder Buchhalter klar im Vorteil: Den großzügigen Bonus erhaltet ihr ausschließlich, haltet ihr innerhalb dieser vier Monate die angegebene Arbeitszeit exakt ein! Arbeitet einer von euch im Durchschnitt auch nur eine Stunde mehr oder weniger, werden die bereits überwiesenen Boni von Euch zurückverlangt.

Trotz des Namens gilt: Auch als Alleinerziehender hast Du Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.

Großfamilie in Arbeit?

Die Freude war so groß wie die Überraschung – ihr wolltet nicht wissen, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird, und nun habt ihr beide? Bei Zwillings- oder Mehr­lingsgeburten erhaltet ihr Zuschläge für das zweite und jedes weitere Kind. Auch für ältere Geschwisterkinder bis zu sechs Jahren gibt es Unterstützung.

Wie weit kannst Du gehen?

Abhängig von eurem Einkommen erhaltet ihr also Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 bzw. ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Allerdings müsst ihr Euch in der Regel andere Sozialhilfen anrechnen lassen, unter anderem

  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • Arbeitslosengeld II
  • Kinderzuschlag

In individuell bewerteten Härtefällen genehmigt der Staat einen Elterngeldfreibetrag.

Selber rechnen

Geht es Dir so wie mir und Du wirst nervös, naht mit dem 31. Mai die Abgabefrist Deiner Steuererklärung, wird es nun noch komplizierter. Zumindest, wenn ihr verheiratet seid. Denn in diesem Fall könnt ihr viel Geld sparen, wechselt in die Steuerklasse III, wer von euch weniger verdient und nach der Geburt zu Hause bleiben möchte. Den Antrag solltet ihr für eine aussichtsreiche Genehmigung möglichst früh stellen.

Apropos Steuer: Eltern­geld selbst ist zwar steuerfrei, wird aber dem Einkommen desjenigen von euch zugerechnet, der arbeitet.

Rechnen lassen

Um unerwartete Steuernachzahlungen zu umgehen, aber auch zur Berechnung der bestmöglichen Aufteilung, kannst Du einen der praktischen Online-Rechner oder das Elterngeld-Digital-Tool der Bundesregierung nutzen.

Anträge stellen – nach der Hochzeit

Ja hatten wir bereist erwähnt. Nun geht es an den Antrag auf Elterngeld!

Habt ihr euch für eine Aufteilung entschieden, beginnen die Formalitäten. Dabei solltest Du die Unterstützung möglichst umgehend beantragen; rückwirkend erhaltet ihr es maximal für drei Monate nach der Geburt. Eure zuständige Elterngeldstelle findest Du auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Halte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunde eures Kindes
  • Eure jeweiligen Ausweis- oder Passkopien
  • Bescheid zum Mutterschaftsgeld
  • Einkommensnachweise
  • Elternzeit-Dokument vom Arbeitgeber

Unter Umständen müsst ihr Weiteres, wie einen Arbeitgeberzuschuss oder Elterngeldbescheide für Geschwisterkinder, vorlegen.


Elterngeld leicht gemacht!: Alles zu Antrag, Berechnung, Höhe und Varianten mit wertvollen Tipps und vielen Fallbeispielen*

Andere Länder, andere Sitten: Was machen andere EU-Länder?

Während Deutschland beim Mutterschutz EU-weit als Schlusslicht gilt, liegt es beim Elterngeld weit vorne. Nur in Österreich, Litauen und Rumänien können Eltern noch länger bezahlt zu Hause bleiben, Spanier hingegen erhalten bei einer Auszeit für ihr Kind gar keine staatliche Finanzspritze.

Blick in die Glaskugel – der neue Entwurf zum Elterngeld ab September 2021

Ich habe Dir nun den aktuellen Stand zum Elterngeld mitgeteilt. Allerdings sollen schon in neun Monaten – wie passend! – Änderungen zum vereinfachten Bezug der staatlichen Hilfe für Eltern in Kraft treten. Der Entwurf wurde bereits verabschiedet und ist mit dem 01. September 2021 in Kraft getreten. So profitierst Du jetzt beim Elterngeld beantragen von den folgenden Änderungen:

  • Anpassung der zulässigen Arbeitszeit beim Basiselterngeld
  • Flexiblere Gestaltung des Partnerschaftsbonus
  • Zusatzmonat für Frühchen
  • Transparente Verwaltung
  • Reduzierung des Spitzenverdienstes für Paare auf 300.000 Euro
  • Günstigerprüfung bei Eltern mit Mischeinkünften

Weitere Informationen zu den verbesserten Bestimmungen findest Du auch hier.

Die Änderungen ab April 2024 haben wir Dir im Laufe dieses Artikels genannt.

Ich hoffe, ich habe Dir mit meinen Hinweisen ein wenig helfen können und wünsche euch alles erdenklich Gute für die gemeinsame Familienzukunft. Und wenn Du magst, schau mal wieder vorbei in meiner Papammunity, um keine Hinweise zu neuen Blogbeiträgen, Produkttests sowie Ratgebern zu verpassen!

LG, Richard & Maren.

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Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.

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