Elternzeit – der Guide für Väter und Mütter

Das Gefühl, den eigenen Nachwuchs endlich in den Armen zu wiegen, lässt sich kaum in Worte fassen – Du musst dieses Wunder einfach selbst erleben. Versprechen allerdings kann ich Dir eines: Dein Alltag wird sich verändern. Und mit Sicherheit wirst Du es genießen, so viel Zeit wie möglich mit Deinem Kind verbringen wollen. Und da es schon vielen Müttern und Vätern vor Euch so ergangen ist und der Staat den besonderen Schutz von Ehe und Familie sogar im Grundgesetz verankert hat, hat er das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verabschiedet. Im folgenden Ratgeber erläutere ich Dir, was unter Elternzeit zu verstehen ist und wie Du Elternzeit beantragst.

Inhaltsverzeichnis

Elternzeit – Zeit für euer Kind

Seit dem 1. Januar 2007 bereits gibt es die Elternzeit, die die bis dato gültige Erziehungszeit endgültig abgelöst hat. Doch auch nach inzwischen 14 Jahren sind viele junge Eltern bzw. werdende Eltern unsicher, was sich hinter dem Begriff verbirgt und worin sich Elternzeit und Elterngeld unterscheiden.

Viele Väter sind zudem unsicher über mögliche Konsequenzen, sind sie doch zumeist der Hauptverdiener. Gedanken, wie sich eine Auszeit auf die berufliche Karriere auswirkt, sind weit verbreitet. Hier stehen auch die Arbeitgeber unter Zugzwang, Arbeitnehmern mehr in puncto Vereinbarkeit und Gleichberechtigung zu bieten.

Fest steht: Elternzeit hält, was sie verspricht. Sie gewährt euch Eltern Zeit – Zeit für euer Kind, Zeit, die Euch niemand nehmen und die ihr nur einmal erleben könnt.

„Mir war immer wichtig, viel Zeit mit meiner Familie zu verbringen und ein aktiver Vater zu sein. Doch erst in der Elternzeit habe ich verstanden, was Frauen und Mütter zu Hause leisten und wie wichtig die Vater-Kind-Beziehung ist. Vom Kochen und Wickeln über das ins Bett bringen und Schlafen bis hin zum Streit schlichten und Emotionen begleiten – es gibt nichts, was nur meine Frau kann (ok, außer Stillen natürlich). Ich habe unglaublich viele Fähigkeiten erworben, die ohne Elternzeit so nicht möglich gewesen wären.“

– Heiner Fischer von vaterwelten.de

Ausnahmen bestätigen die Regel

Du bist selbständig, Soldat oder verbeamtet, bekleidest ein Richteramt, führst eine Personen- oder Kapitalgesellschaft? Vielleicht hast Du derzeit auch keine Arbeit, kümmerst Dich um Haushalt, gehst zur Uni oder in die Schule, betätigst Dich ehrenamtlich oder nimmst an einem freiwilligen sozialen Jahr teil? Dann musst Du Dich leider nach anderen Optionen umschauen – die staatliche Elternzeit ist nicht einschlägig. Trifft nichts davon auf Dich zu, hast Du die erste Hürde schon einmal genommen.

Grundsätzlich gilt,

dass Dir als Arbeitnehmer unabhängig von der Ausgestaltung Deines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Elterngeld zusteht. Du erfüllst die Voraussetzungen auch

  • mit einem befristeten Vertrag
  • mit einem Minijob
  • wenn Du Deiner Arbeit im Home Office nachgehst
  • als Auszubildender
  • während einer Umschulung oder Fortbildung
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden
  • mit einem Wohnsitz im Ausland – solange Du in Deutschland arbeitest oder Dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde

Und dann musst Du natürlich ein Kind haben – und Dich während der Elternzeit vor Ort um seine Erziehung kümmern. Diese Deinem Partner zu überlassen und währenddessen die Welt zu umsegeln, wird also nicht gehen. Doch das wirst Du auch nicht wollen – ich habe es ja schon angedeutet: Wenn Du Dein Kleines erst einmal in den Händen hältst …

Linktipp: „Vater sein – was mich völlig überrascht hat“

Die gesetzliche Elternzeit basiert also auf der Erziehung des Kindes. Und auch hier gibt es einiges zu beachten. Die Elternzeit trifft daher lediglich zu bei

  • Deinem leiblichen Kind oder dem Deines Partners
  • Vollzeit-Pflegekindern
  • Adoptivkindern
  • Minderjährigen Verwandten in Ausnahme- und Härtefällen

Dabei musst Du mit dem betroffenen Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und es in eigener Person betreuen. Hast Du kein Sorgerecht, benötigst Du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.

Wie stelle ich den Antrag auf Elternzeit?

Du weißt jetzt, dass Du einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub geltend machen kannst. Weißt Du hingegen nicht, wie und bei wem Du den Antrag korrekt stellst, sorge Dich nicht: Du kannst hierbei kaum etwas falsch machen.

Den Antrag auf Elternzeit stellst Du bei Deinem Arbeitgeber. Wobei der Begriff „Antrag“ im Prinzip nicht ganz richtig ist – Du meldest Deine Elternzeit eigentlich nur an. Und zwar schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mails, Telefongespräche oder andere technische Übertragungswege werden nicht akzeptiert. In Deinem Schreiben gibst Du den oder die exakten Zeiträume an, an denen Du Deine Elternzeit nehmen möchtest.

Rechtzeitig einreichen musst Du das Schreiben auch:

  • Als Mutter spätestens sieben Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist
  • Als Vater spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn Deiner Elternzeit

Hast Du Dich bereits entschieden, Deine Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Deines Kindes zu legen, musst Du den Elternzeit-Antrag spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Termin einreichen.

Dabei gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Lass Dir von Deinem Arbeitgeber Deine Elternzeit schriftlich bestätigen. Verweigert er diese Bestätigung, gilt Dein Antrag in seiner eingereichten Form als angenommen. Verweigert er Deinen Antrag, darf diese Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen.

Das kleine Einmaleins des Antrag auf Elternzeit

Mit der Einschulung eures Kindes wirst Du es wieder auffrischen. Bis es soweit ist, gebe ich Dir schon einmal eine Rechenaufgabe. Dein Anspruch

  • beträgt pro Kind drei Jahre insgesamt. Du kannst sie in Monate, Wochen oder sogar Tage aufteilen, jedoch höchstens in drei Abschnitte
  • beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, nach dem Mutterschutz oder mit der Übernahme der Obhut eures Adoptiv- oder Pflegekindes
  • endet spätestens mit dem achten Geburtstag eures Kindes

Ob und wie lange ihr im vorgegebenen Zeitraum Elternzeit nehmen möchtet, liegt fast völlig in eurem Ermessen. Einzig stehen euch nach dem 3. Geburtstag eures Kindes nur noch 24 Monate Elternzeit zu.

Bei Mehrlingen könnt ihr für jedes Kind separat einen Antrag auf Elternzeit einreichen.

Nichts ist in Stein gemeißelt

Du hast Dich also entschieden. Doch auf einmal bereust Du Deine Entscheidung? Du möchtest länger bei Deinem Kind bleiben oder früher wieder an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren? Dann geht es Dir so wie mir: Ich habe erst während meiner Elternzeit festgestellt, wie sehr ich es genieße, bei meinem Kind zu sein. So habe ich meine zunächst auf zwei Jahre limitierte Zeit noch einmal um ein Jahr verlängert.

Zugabe zur Elternzeit

Das kannst Du auch – entweder Du hängst Deinen verbleibenden Anspruch übergangslos an Deine zuvor angemeldete Zeit an oder Du nimmst ihn zu einem späteren Zeitpunkt. Einen Haken gibt es allerdings: Möchtest Du Deinen Vaterschaftsurlaub verlängern, benötigst Du dafür das Einverständnis Deines Arbeitgebers. Du kannst außerdem nur die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt Deines Kindes verlängern.

Mit Ablauf dieses sogenannten Bindungszeitraums entfällt das Zustimmungserfordernis Deines Arbeitgebers. In beiden Fällen allerdings musst Du ihm Deinen Wunsch auf Verlängerung der Elternzeit erneut schriftlich im Original zustellen. Nach insgesamt drei Jahren ist Deine Elternzeit dann allerdings wirklich vorbei …

Elternzeit Vater - Vater und Mutter laufen mit Kleinkind an der Hand
Insgesamt 3 Jahre beträgt Deine mögliche Elternzeit – sie endet spätestens mit dem 8. Geburtstag.

Abkürzung

Ist Dir dies wiederum viel zu lang, musst Du Dich nicht schlecht fühlen – viele zuvor in Vollzeit berufstätige Mütter und Väter vermissen trotz ihrer Liebe zum Kind ihre Arbeit. Vielleicht drängen Dich auch wirtschaftliche Erwägungen früher wieder in Deinen alten Job als gedacht?Interessanterweise ist dies schwieriger als eine Verlängerung, denn hier muss Dein Arbeitgeber in fast jedem Fall Deiner vorzeitigen Rückkehr zustimmen. Die einzigen Ausnahmen: Du bzw. Deine Partnerin wird während der Elternzeit nochmals schwanger, eure Familie durchlebt einen schweren Schicksalsschlag oder eure wirtschaftliche Existenz ist ohne Arbeit gefährdet.

Ist bei der Elternzeit ein Vater gleichberechtigt?

Bestimmt kennst auch Du immer mehr Väter, die sich um Kinder und Haushalt kümmern, immer mehr Mütter, die ihre Karriere weiterverfolgen. Doch ich spreche aus Erfahrung: Männer werden oft noch immer mit Vorurteilen konfrontiert, verdienen sie weniger als die Partnerin oder bekennen, gerne Windeln zu wechseln. Begegnen auch Dir gerunzelte Augenbrauen während Deiner Karenz, lass Dich nicht verunsichern.

Dein Recht als Vater auf Vaterschaftsurlaub unterscheidet sich nicht von dem der Mutter eures Kindes. Du kannst unabhängig von ihrem Mutterschutz mit der Geburt des Kindes Deine Elternzeit beginnen. Ihr könnt sie unabhängig voneinander einreichen, gemeinsam oder mit Überschneidungen. Auch eine Kombination mit einem Teilzeitjob für bis zu 30 Wochenstunden ist möglich.

Darüber hinaus gilt für Dich als Vater Folgendes:

  • Bist Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, wirst Du während Deiner Elternzeit beitragsfrei gestellt. Dein Schutz bleibt lückenlos bestehen.
  • Du darfst auch Elternzeit beantragen, steht die Vaterschaftsanerkennung für das Kind noch aus oder bist Du zwar nicht der leibliche Vater, Deine Partnerin aber die leibliche Mutter
  • Fällt die Geburt Deines nicht leiblichen Kindes in die Zeit Deiner Ehe mit der Mutter, endet Deine Karenz mit der gerichtlichen Anmeldung des Anspruchs durch den leiblichen Vater.

Während der Elternzeit erhaltet ihr bei Bedarf auch Elterngeld. Neben Elterngeld Plus ist der verfügbare Partnerschaftsbonus bei Vätern besonders beliebt, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Dir und der Mutter des Kindes stärkt.

Wie viel Geld gibt es von wem?

Damit wären wir auch schon beim letzten Punkt für heute: Elternzeit und Geld. Ein nicht unwichtiges Thema – so schön es wäre, von Luft und Liebe zu leben!

Du weißt jetzt, dass Dein Arbeitgeber Dir, abgesehen von Härtefällen im Unternehmen, Deinen korrekt eingereichten Antrag gestatten muss.

Dein Gehalt allerdings wird er nicht weiterhin auf Dein Konto überweisen. Stattdessen kannst Du Geld vom Staat beantragen – frühestens mit der Geburt Eures Kindes. Hast Du diesen Zeitpunkt verpasst, kannst Du für drei Monate rückwirkend Elterngeld erhalten.

Unseren kompletten Ratgeber zum Thema Elterngeld, inklusive aktueller Änderungen für 2021 findest Du hier!

Fazit

Elternzeit ist ein komplexes Thema. Möchtest Du Weiteres darüber erfahren, beachte auch die Neuerungen, die im September 2021 in Kraft treten und Euch noch mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung bieten werden. Bis zu drei Jahre darfst Du die Erziehung Deines Kindes Deinem Arbeitsplatz vorziehen – ohne um diesen fürchten zu müssen. Einiges allerdings gilt es im Vorfeld auch hier zu beachten.

Meine Erfahrung ist, dass Du Dich zum einen intensiv damit beschäftigen solltest, was den Antrag auf Elternzeit sowie Elterngeld während dieser Zeit betrifft, angeht.

Darüber hinaus spielen die wirtschaftlichen Möglichkeiten in jeder Familie natürlich eine wesentliche Rolle, was die Möglichkeiten und die Dauer einer Elternzeit betrifft. Generell gilt: Du hast ein gesetzliches Recht auf Elternzeit! Gerade die ersten Monate und Lebensjahre Deines Kindes sind enorm wichtig. Zum einen, was die Eltern-Kind-Bindung betrifft und zum anderen, was das Eltern sein betrifft. Denn die Entwicklung Deines Kindes, mit all seinen Phasen und Sprüngen, geht in den ersten Jahren so rasant vonstatten, dass Du jede mögliche Sekunde mit Deiner Familie erleben solltest.

LG, Richard.

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Das Papammunity-Team

Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.

Hast Du Elternzeit genommen? Welche Erfahrungen hast Du gemacht? Oder hast Du noch offene Fragen zu diesem Thema? Schreib uns Deinen Kommentar und wir antworten Dir!

Richard, Papa & Blogger

4 Gedanken zu „Elternzeit – der Guide für Väter und Mütter“

  1. Ich möchte noch etwas zur Gleichberechtigung hinzufügen. Geht aber um Elterngeld und nicht Elternzeit.

    Hier erst mal meine Ausgangssituation. Wir haben einen kleinen Sohn zu der Zeit ca. 12 Monate alt meine Frau schwanger mit Zwillingen. Von vornherein war klar dass ich die Elternzeit für die Zwillinge beantrage.

    Wie das so ist mit zwillingsschwangerschaften treten häufig Komplikationen auf daher musste meine Frau insgesamt 3 Monate liegend verbringen ein Monat davon im Krankenhaus. Zu der Zeit hatten wir die Wahl bleibe ich zuhause um mich um unseren einjährigen Sohn zu kümmern oder holen wir eine Betreuungshilfe. Beides hätte die Krankenkasse übernommen. Wir entschieden uns dafür dass ich mich um den kleinen kümmere. War alles kein Problem Krankenkasse hat mein Gehalt zum Teil übernommen und alle waren glücklich. Bei der Antragstellung auf Elterngeld kam dann aber raus dass die drei Monate in denen ich kein Gehalt bekommen hab sondern mein Geld von der Krankenkasse! Nicht auf das Elterngeld angerechnet werden! Hätten wir uns dazu entschieden eine Betreuungshilfe zu nehmen oder meine Frau die Elternzeit beantragt hätte wäre meines Wissens nach kein Abzug entstanden…

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    • Hi,
      danke, dass Du Dir die Zeit für Dein ausführliches Feedback mit Deinen Erfahrungen genommen hast! Das bedeutet uns sehr viel.
      Ich bin ganz bei Dir: in puncto Gleichberechtigung gibt es sehr sehr viel Nachholbedarf und viel Abbau von Bürokratie, um so junge Familien bestmöglich zu unterstützen.
      LG, Richard & Maren.

      Antworten
  2. Elternzeit ist ein wichtiges Thema, sowohl für Mütter, als auch für Väter. Es gibt tatsächlich nichts Schöneres und wertvolleres als die erste Zeit mit seinem Kind zu verbringen und zu genießen.
    Nach der Geburt hat mein Partner (und Vater meines Kindes) Urlaub bekommen um mir vor allem in den ersten Tagen unter die Arme zu greifen. Ich habe tatsächlich noch nie gesehen, dass jemand mit so viel Stolz einen Kinderwagen geschoben hat wie mein Partner. Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen, bevor ich in die neue Ausbildung gestartet bin. Zum Schluss hat mein Partner 2 Monate Elternzeit genommen und war Feuer und Flamme. In der Zeit hat er die Eingewöhnung mit unserem Sohn in der Kita gemacht. Ich war tatsächlich traurig, weil er sie machen durfte und ich nicht, aber ich habe es dem Papa und unserem Sohn so sehr gegönnt.
    Unser kleiner war tatsächlich noch in der Schwangerschaft schon ein Papakind, aber nach der Elternzeit ist mir erstmal bewusst geworden wie sehr ich unser Kind für mich „beansprucht“ habe. Die beiden kommen auch super ohne mich klar wenn ich arbeiten bin, und jeder andere Papa schafft das auch. Die Elternzeit gibt einen so unglaublich viel Zeit und auch Kraft um sein Kind kennenzulernen. Man lernt die ganzen Ecken und Kanten kennen die diesen kleinen Menschen so vollkommen perfekt machen. Es erfüllt mich als Mama mit so viel Freunde zu sehen wie sehr Papa und Kind ein Team sind. Und es macht mich auch unglaublich glücklich zu wissen, dass auch viele Papas diese Chance nutzen und sich diese wertvolle Zeit nicht nehmen lassen.

    Bei unserem Nächsten Kind möchte der Papa die meiste Zeit der Elternzeit nehmen und ich finde es wahnsinnig toll. Ich freue mich jetzt schon auf den Moment wo ich von der Arbeit komme und der Papa mir erzählt was er den ganzen Tag mit dem Wurm gemacht haben. Der Papa ist jetzt schon so stolz darauf, obwohl noch gar kein zweites Kind auf dem Weg ist. 😅

    Ich kann auf jeden Fall sagen, dass ich heute nicht solch eine entspannte Mutter wäre, hätte mein Partner keine Elternzeit genommen. Ich bin ihm dafür unendlich dankbar. 🥰

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    • Hallo Sophie,
      ein ganz ganz großes Dankeschön für das Teilen Deiner Erfahrungen! Ich glaube, Du sprichst vielen Eltern aus der Seele, was eure gemachten Erfahrungen zum Thema Elternzeit angeht.
      Es zeigt wunderbar, wie wichtig, wertvoll und einzigartig schön Elternzeit ist, vor allem wenn man sie im ersten Lebensjahr seines Kindes nehmen kann und damit unglaublich viel für die Vater-Kind bzw. Mutter-Kind Bindung tut.
      LG, Richard.

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