Mutterschaftsgeld 2024: Dein Komplettleitfaden zu Anspruch, Antrag und wichtigen Informationen

Damit Du Dich als werdende Mama vor allem in den letzten Wochen ganz auf Deine Schwangerschaft konzentrieren kannst, erhältst Du während der gesetzlichen Mutterschutzfrist von Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Dadurch soll eine finanzielle Sicherheit in der Zeit rund um die Entbindung geschaffen werden. In diesem Artikel haben wir für Dich alle wichtigen Informationen zum Mutterschaftsgeld zusammengefasst.

Einführung: Was ist das Mutterschaftsgeld?

Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Leistung Deiner Krankenkasse, die Du während Deines Mutterschutzes erhältst. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberzuschuss ersetzt es während der gesetzlichen Mutterschutzfristen das bis dahin erzielte Monatseinkommen fast komplett. Damit stellt es eine wichtige finanzielle Absicherung für die Zeit dar, in der werdende sowie frischgebackene Mütter aus Schutzgründen nicht arbeiten dürfen.

Die gesetzlichen Mutterschutzfristen

Die gesetzliche Mutterschutzfrist umfasst einen Zeitraum von mehreren Wochen, in denen werdende und junge Mütter nicht arbeiten dürfen. Sie

  • beginnt mit Beginn der 34. Schwangerschaftswoche (also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) und
  • endet üblicherweise acht Wochen nach der Geburt Deines Kindes.

Kommt Dein Kind vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt, dann erstreckt sich der gesamte Zeitraum dennoch nur auf 14 Wochen. Kommt das Kind nach dem errechneten Termin zur Welt, läuft die Mutterschutzfrist 8 Wochen ab Geburtstermin und kann somit insgesamt etwas länger als 14 Wochen umfassen.

Ausnahmen gelten bei Frühgeburten. In diesem Fall beträgt die Mutterschutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen und der gesamte Zeitraum erhöht sich auf 18 Wochen.

Oft wird die Mutterschutzfrist mit dem Mutterschutz gleichgesetzt. Während die Mutterschutzfrist selbst jedoch nur den Zeitraum um die Geburt herum beschreibt, handelt es sich beim Mutterschutz um einen besonderen Schutz für schwangere sowie stillende Arbeitnehmerinnen. Durch den Mutterschutz soll gewährleistet werden, dass die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt wird und die Arbeitnehmerin unter mutterschutzgerechten Bedingungen arbeiten kann. Auch ein besonderer Kündigungsschutz sowie ein Beschäftigungsverbot zur Sicherung des Einkommens fallen unter den Mutterschutz, der sowohl während der Schwangerschaft als auch während der Stillzeit gilt.

Welche Mutterschaftsleistungen gibt es?

Neben dem Mutterschaftsgeld für Angestellte und Arbeitnehmerinnen gibt es auch für Selbstständige und Freiberuflerinnen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung während der Mutterschaft zu erhalten. Ferner gibt es den sogenannten Mutterschutzlohn, der bei Beschäftigungsverbot gezahlt wird.

Das Mutterschaftsgeld, welches Angestellte und Arbeitnehmerinnen erhalten, wird von der Krankenkasse für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt. Abhängig vom Einkommen zahlt der Arbeitgeber ergänzend einen Zuschuss, der die Differenz zum Nettolohn ausgleicht.

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Bist Du nicht selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (z. B. privat versichert, Familienversicherung), kannst Du beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld beantragen.

Sofern Du aufgrund eines Beschäftigungsverbots Deine Tätigkeit vor oder nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist aussetzt, musst Du nicht mit finanziellen Nachteilen rechnen. In diesem Fall erhältst Du Mutterschutzlohn.

Welche Leistungen gibt es noch für junge Eltern?

Das Elterngeld ist ebenfalls eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Eltern. Dieses soll fehlendes Einkommen ausgleichen, wenn Du Elternzeit nimmst und damit Deinen Nachwuchs nach Ablauf der Mutterschutzfrist selbst betreust. Es soll die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern und dazu beitragen, dass Mütter und Väter Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Elterngeld gibt es in Form von Basiselterngeld und als Elterngeld Plus. Zudem können Partnerschaftsmonate beansprucht werden – alle drei Varianten lassen sich dabei miteinander kombinieren.

Für wen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse haben werdende Mütter, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis.
  • Während der Schwangerschaft wurde das Arbeitsverhältnis zulässig gekündigt.
  • Nach Beginn der Schutzfrist wird ein Arbeitsverhältnis aufgenommen.
  • Es besteht eine Mitgliedschaft (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Krankentagegeldanspruch.

Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, zahlt Deine Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von kalendertäglich maximal 13 Euro während der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Sofern Dein kalendertäglicher Nettolohn diesen Betrag überschreitet, ist Dein Arbeitgeber zur Zahlung der Differenz als Zuschuss verpflichtet. Sowohl das Geld während der Mutterschaft als Ersatzleistung als auch Arbeitgeberzuschuss werden später auf das Dir zustehende Elterngeld angerechnet.

Mutterschaftsgeld berechnen

Möchtest Du vorab schon wissen, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, kannst Du mit einem Mutterschaftsgeld Rechner im Internet berechnen, was Dir ungefähr zusteht. Wie hoch die tatsächliche Zahlung einschließlich des Arbeitgeberzuschusses ist, hängt natürlich von Deinem Einkommen ab. In der Regel wirst Du aber Dein bisheriges Durchschnittseinkommen auch während der Mutterschutzfrist erhalten.

Mutterschaftsgeld beantragen: Die Anleitung

Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei Deiner Krankenkasse benötigst Du über den voraussichtlichen Entbindungstermin eine Bescheinigung von Deinem Gynäkologen. Liegt diese Bescheinigung vor, erfolgt die erste Zahlung frühestens mit Beginn der Mutterschutzfrist. Für die zweite Zahlung musst Du nach der Entbindung die Geburtsurkunde bei Deiner Krankenkasse einreichen.

Besondere Situationen und Sonderfälle

Das Leben hält immer wieder Überraschungen bereit. Und so ist es nicht verwunderlich, dass auch bei der finanziellen Unterstützung während der Mutterschaft ganz besondere Situationen und Sonderfälle auftreten, denen es gerecht zu werden gilt.

Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten

In seiner Höhe verändert sich das Mutterschaftsgeld bei Mehrlingen nicht. Eine Abweichung gibt es allerdings bei der Dauer der Zahlung. So gilt bei Mehrlingsgeburten eine gesetzliche Mutterschutzfrist von zwölf Wochen ab Geburt des Kindes.

Auswirkungen von Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung

Eine Teilzeittätigkeit wirkt sich kaum aus. Sofern Du über diese Tätigkeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist, erhältst Du das reguläre Mutterschaftsgeld. Je nach Einkommen stockt Dein Arbeitgeber dieses dann auf. Übst Du nur eine geringfügige Beschäftigung aus, über die Du nicht gesetzlich versichert bist, erhältst Du lediglich die Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro, die Du beim Bundesversicherungsamt beantragen musst. Dieses wird – anders als das reguläre Mutterschaftsgeld – nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Selbstständige und Freiberuflerinnen

Bist Du selbstständig oder freiberuflich tätig, findet das Mutterschutzgesetz keine Anwendung und auch die Schutzfristen gelten für Dich nicht. Bist Du freiwillig gesetzlich versichert und hast einen Anspruch auf Krankentagegeld, hast Du auch auf Mutterschaftsgeld Anspruch. Dieses beträgt 70 Prozent des regelmäßig erwirtschafteten Einkommens.

Wichtige Tipps und Hinweise

Mutterschaftsgeld kannst Du erst beantragen, wenn Dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vorliegt. Einreichen musst Du diese spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Um die Zahlung rechtzeitig zu erhalten, solltest Du also mit Erhalt der Bescheinigung schnellstmöglich den Antrag stellen und Deinen Arbeitgeber informieren.

Während der Zeit vor der Geburt steht es Dir frei, weiterhin zu arbeiten. Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, kannst dies aber freiwillig tun. Lediglich in den acht (Mehrlingsgeburten zwölf) Wochen nach der Geburt besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.

Bist Du als werdende Mutter nicht berufstätig oder auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen, kannst Du unter Umständen weitere finanzielle Unterstützung erhalten. So besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter oder beim Sozialamt einen Antrag auf Mehrbedarf während der Schwangerschaft sowie auf Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby zu stellen. Auch bei sozialen Einrichtungen wie der Caritas kannst Du Unterstützung erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld

Kann ich Mutterschaftsgeld auch vorzeitig beantragen?

Eine Beantragung von Mutterschaftsgeld ist nur mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin möglich. Diese stellen Frauenärzte oder Hebammen frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche aus.

Gibt es einen Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschaftslohn?

Mutterschaftsgeld wird ausschließlich für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Mutterschutzlohn erhältst Du, wenn für Dich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot gilt. Den Mutterschutzlohn zahlt zunächst der Arbeitgeber, doch er erhält ihn zu 100 Prozent von der Krankenkasse zurück.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während der Mutterschaft?

An Deiner Krankenversicherung ändert sich während des Mutterschutzes nichts. Sobald Du in Elternzeit gehst, bleibst Du im Normalfall so versichert wie bisher. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden keine Beiträge fällig, während Du in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter selbst zahlen musst. Ein möglicher Arbeitgeberzuschuss entfällt bei einer privaten Krankenversicherung.

Wirkt sich das Mutterschaftsgeld auf andere Sozialleistungen aus?

Mutterschaftsgeld und auch der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld vollständig angerechnet. Anders sieht es beim Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes aus, welches nicht angerechnet wird.

Gibt es besondere Regelungen und Ansprüche für Alleinerziehende?

Beim Mutterschaftsgeld gibt es für Alleinerziehende keine besonderen Regelungen. Lediglich beim Elterngeld hast Du Anspruch auf die Zahlung für 14 Monate (regulär zwölf Monate plus zwei Partnermonate).

Zusammenfassung

Mutterschaftsgeld erhalten grundsätzlich werdende oder junge Mütter während der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Es handelt sich um eine finanzielle Ersatzleistung für den Ausfall des Einkommens während dieser Zeit. Je nach individueller Situation zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen und stockt somit die Leistung während der Mutterschaft der gesetzlichen Krankenversicherung auf.

Mit unserem informativen Ratgeber bist Du nun auf dem aktuellsten Stand, was die Beantragung, Berechnung und Anspruch betrifft. Wenn Du weitere Fragen hast, schreib sie uns gerne in einem Kommentar!

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Das Papammunity-Team

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