Steuerklasse und Kinderfreibetrag: steuerliche Vorteile als Familie nutzen

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, in die alle Steuerzahler eingeordnet werden. Bei Eltern mit Kindern kommt es ganz auf die jeweilige Konstellation an, welcher davon sie angehören. In diesem informativen Beitrag schaffen wir eine Übersicht, welche Steuerklassen für Eltern relevant sind und was es mit dem Kinderfreibetrag auf sich hat sowie wer diesen in Anspruch nehmen kann.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Eltern können nicht nur mithilfe der richtigen Steuerklasse sparen. Es gibt auch andere Wege, die Einkommensteuer zu senken. Ihr könnt unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderfreibetrag nutzen, der dann nicht versteuert wird. Die Höhe kann von Jahr zu Jahr variieren. 2022 lag er bei ​5.620 Euro und 2023 bei 6.024 Euro. Zusätzlich kann ein Freibetrag für die Betreuung und Erziehung geltend gemacht werden. Dieser liegt für beide Elternteile gemeinsam aktuell bei 2.928 Euro (im Jahr 2023).

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Tatsächlich ist es so, dass gar nicht alle Eltern den Kinderfreibetrag absetzen können. Das bedeutet aber keinen finanziellen Nachteil für sie. Vielmehr verhält es sich so, dass das Finanzamt für euch ausrechnet, ob es für euch günstiger ist, Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag anzuwenden. Es geht nämlich immer nur eines von beiden. Dabei ist der Kinderfreibetrag vor allem für Eltern mit hohen Einkommen attraktiv. Bei Paaren lohnt er sich in der Regel ab einem gemeinsamen Einkommen von mindestens 60.000 Euro.

Was ist eure Steuerklasse?

Grundsätzlich könnt ihr euch eure Steuerklasse nicht aussuchen. Unverheiratete Personen werden automatisch der Steuerklasse 1 zugeteilt. Solltet ihr ein Kind bekommen und alleinerziehend sein, erfüllt ihr die Voraussetzungen, um in Steuerklasse 2 zu wechseln, die euch gewisse finanzielle Erleichterungen bietet.

Verheiratete Paare fallen nach der Hochzeit ebenfalls aus der Steuerklasse 1 heraus. Üblicherweise werden sie in Steuerklasse 4 eingestuft. Das ist aber nicht immer die günstigste Lösung. Nach der Eheschließung besteht die Möglichkeit, sich für eine andere Steuerklasse zu entscheiden, indem anstatt der gemeinsamen die getrennte Veranlagung gewählt wird. Das kann sinnvoll sein, wenn beide Partner sehr unterschiedlich verdienen oder wenn einer der beiden gar nicht arbeiten geht. Ihr könnt etwa einen Steuerklassenrechner nutzen , um die beste Variante für euch zu finden.

Welche Steuerklassen sind für Eltern relevant?

Tatsächlich könnt ihr als Eltern in alle der sechs Steuerklassen fallen. Dabei kommt es ganz darauf an, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Außerdem gibt es eine eigene Steuerklasse für Alleinerziehende.

  • Steuerklasse 1: Ledige, verwitwete, geschiedene sowie unverheiratete Personen/Eltern
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende Eltern
  • Steuerklasse 3: Verheiratete, die einen Partner/eine Partnerin mit einem höheren Einkommen in Steuerklasse 5 haben
  • Steuerklasse 4: Verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden
  • Steuerklasse 5: Verheiratete, die einen Partner mit geringerem Einkommen in Steuerklasse 3 haben
  • Steuerklasse 6: Beschäftigte mit einem Nebenverdienst von mehr als 520 Euro

Wie kann man die Steuerklasse wechseln?

Ihr möchtet eure Steuerklasse ändern, um finanziell besser dazustehen? Das könnt ihr einfach elektronisch über ELSTER erledigen. Möglich ist der Wechsel von den Steuerklassen 4/4 in 3/5 und umgekehrt. Ihr übermittelt den Antrag einfach elektronisch. Denkt daran, dass jeder von euch das Finanzamt informieren muss, wenn ihr die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse nicht mehr erfüllt. Gegebenenfalls kann vor dem Wechsel ein Gespräch mit einem Steuerberater aufschlussreich sein.

Zusammenfassung

Alles rund um die unterschiedlichen Steuerklassen, Kinderfreibeträge und Elterngeld etc. können ziemlich lästige Themen sein. Nichtsdestotrotz sind sie für Eltern von großer Bedeutung, können hier doch echte Einsparungen sowie zählbare Vorteile erzielt werden.

Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass man als Eltern durchaus die Wahl hat, welche Steuerklassen man wählt und ob der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann. Wir raten dazu, euch beim Finanzamt oder Steuerberater zu informieren, um so die für euch bestmögliche Lösung zu finden.

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Das Papammunity-Team

Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.

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