Elternzeit aus der Papa-Perspektive

Mit dem Beginn einer Schwangerschaft rückt für jedes Paar auch die Frage nach dem Rollenverständnis ins Visier. Wer möchte ich als Mutter sein? Wer möchte ich als Vater sein? Wie wollen wir zusammen als Eltern, als Familie sein? Ein kleiner aber so fundamentaler Teil dieser Fragen befindet sich als Antwort in der Elternzeit.

Ich möchte einmal auf die verschiedenen Modelle der Elternzeit eingehen und Dir erläutern, welche Möglichkeiten bestehen, auch als Vater gleichermaßen in Vaterschaftsurlaub zu gehen. Dieser Artikel gibt Dir Antworten auf die Fragen zur Elternzeit aus der Papa-Perspektive und den Varianten des Elterngeldes sowie die Chancen, die sie für Mütter, aber vor allem auch für uns Väter mit sich bringt!

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Elternzeit?

Berufliche Freistellung (mit Kündigungsschutz), die Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes für dessen Betreuung beanspruchen können.

Wörterbuch

Die Elternzeit ist dabei unbezahlt und die Dauer ist auf drei Jahre begrenzt. Beiden Elternteilen steht es dabei zu, ihren Anspruch auf Elternzeit geltend zu machen.

Dabei zu beachten ist, dass Vater oder Mutter sich in einem vertraglich unterzeichnetem Arbeitsverhältnis befinden. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das Kind mit dem Elternteil im selben Haushalt lebt und niemand anderes die Erziehung bzw. Betreuung des Kindes übernimmt.

Zu beantragen ist diese Zeit bei dem Arbeitgeber. Dieser ist rechtlich verpflichtet, Dich pro Kind für max. drei Jahre von der Arbeit freizustellen. Da Du für diese Zeit keinerlei Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, rate ich Dir, Elterngeld zu beantragen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Du während der Elternzeit einen Kündigungsschutz hast und beim Wiedereinstieg in den Beruf einen Anspruch auf Deinen Arbeitsplatz bzw. eine vergleichbare Tätigkeit hast.

Was gibt es in der Elternzeit für Väter und Mütter zu beachten?

Am meisten zu beachten, wenn Du Elternzeit als Papa nehmen möchtest, ist die Einhaltung der Antragsfrist. Diese ist ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit in puncto Kündigungsschutz. Dieser tritt nämlich erst eine Woche vor Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber ein.

Die Beantragung auf Elternzeit ist wiederum spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn (errechneter Geburtstermin) schriftlich anzumelden.


Tipp:
Lass Dir von Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, von wann bis wann (Datum bzw. „ab Geburt“) Du Elternzeit nehmen möchtest sowie das Datum der Beantragung.  „Ab Geburt“ sollte den errechneten Geburtstermin beinhalten.


Des Weiteren musst Du beachten, dass die Elternzeit im Grunde frei wählbar ist. Die Dauer spielt dabei keine Rolle und kann von Tagen bis max. 3 Jahre dauern. Vorausgesetzt diese 3 Jahre werden direkt ab Geburt genommen. Ab dem 3. Geburtstag Deines Kindes sind noch höchstens 24 Monate Elternzeit (bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag Deines Kindes) zu beanspruchen (bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 nur 12 Monate).

Elterngeld in der Elternzeit

Eine große Herausforderung bei der Elternzeit, gerade für Väter – sofern sie der Hauptverdiener sind – ist der Ausfall des Gehalts. In Elternzeit hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung! Um hier einen Ausgleich zu schaffen, besteht die Möglichkeit (kein Muss), Elterngeld zu beantragen.

Somit bricht nicht das komplette Gehalt weg und die Betreuung des Kindes durch Vater und/oder Mutter kann beginnen.Beim Elterngeld gibt es drei Modelle, die ich Dir hier einmal näher erläutere:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist Deine finanzielle Absicherung, wenn Du Dich für eine Elternzeit, für die Zeit mit Deiner Familie, entscheidest.

Wenn Du Dich mit Deiner/Deinem Partnerin/Partner für die Elternzeit entscheidest und damit beruflich aussetzt, stehen euch gemeinsam insgesamt 14 Monate zu. Die 14 Monate sind dabei ganz individuell teilbar. Es müssen mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate pro Elternteil in Anspruch genommen werden.

Nach den ersten 14 Lebensmonaten Deines Kindes besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Hier kommt dann das Elterngeld Plus oder der Partnerschaftsbonus ins Spiel.

Elterngeld Plus

Der wesentliche Unterschied beim Elterngeld Plus ist die verdoppelte Anzahl Monate, für die man als Elternteil Förderung erhält. Dies sind statt 14 Monate dann 28 Monate. Allerdings bedeutet das auch, dass Du lediglich 50% der Förderung erhältst, die Du beim Basiselterngeld bekommst.

Warum gibt es überhaupt das Elterngeld Plus? Im Grunde besteht diese Möglichkeit, um sowohl den Müttern als auch den Vätern, die sowohl Elternzeit als auch berufliches (in Teilzeit) nutzen möchten, gerecht zu werden. 

  • Elterngeld Plus für Mütter: möchtest Du als Mama wieder eher in Deinen Beruf einsteigen, ist dies mit maximal 30 Stunden möglich
  • Elterngeld Plus für Väter: möchtest Du als Papa mehr Zeit mit Deinem Kind verbringen, ist dies ebenfalls mit Elterngeld Plus möglich

Mit dem Antrag auf Elterngeld Plus wird nämlich ein Monat Basiselterngeld in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt.
Mütter können erst ab dem 3. Monat nach Geburt wieder beruflich einsteigen, da sie unter Mutterschutz fallen und volles Mutterschaftsgeld erhalten. Damit sind die ersten beiden Monate als Basiselterngeld anzusehen.


Somit lässt sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren.

Partnerschaftsbonus

Wenn Du Dich mit Deiner/Deinem Partnerin/Partner für Elterngeld Plus entscheidest, habt ihr zusätzlich die Möglichkeit vom Partnerschaftsbonus zu profitieren. Hier verlängert sich die Elternzeit auf max. 36 Monate.Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus:

  • beide Elternteile beziehen 4 Monate gemeinsam Elterngeld Plus
  • beide Elternteile arbeiten in dieser Zeit min. 25 – 30 Stunden

Dann stehen jedem Elternteil wiederum weitere 4 Monate Elterngeld Plus zur Verfügung, woraus sich die maximalen 36 Monate ergeben. Das schöne an diesen drei Modellen ist, dass sich alle drei auch miteinander kombinieren lassen.

Unseren kompletten Ratgeber zum Thema Elterngeld, inklusive aktueller Änderungen für 2021 findest Du hier!

Resümee Elternzeit aus der Papa-Perspektive

Wie Du siehst, gibt es einige Möglichkeiten, Elternzeit zu nehmen. Sowohl für Mütter als auch für Väter, bei überschaubaren finanziellen Einbußen.

Nichtsdestotrotz eine Herausforderung für viele Familienhaushalte und auch für Arbeitgeber. Leider herrscht hier den Vätern gegenüber immer noch ein sehr veraltetes Rollenbild. Die Frau hütet die Kinder während der Mann arbeiten geht.

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich hier dran was ändern muss. Wir Väter müssen mehr Zeit und Verantwortung für die Familie übernehmen. Und das sollte uns von Wirtschaft und Politik auch ohne Nachteile möglich gemacht werden.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Mütter, die mehr als nur in Teilzeit in ihren Beruf zurückkehren möchten.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedem eine Elternzeit nur empfehlen. Die Bindung zum Kind, der familiäre Zusammenhalt und das Unterstützen der Partnerin sind nur einige Gründe. Die Zeit, die Du als Vater mit Deinem Kind hier erleben kannst, kommt so nie mehr wieder!

PS: Wie wäre es mit einer Wohnmobilreise während der Elternzeit? Also, worauf wartest Du noch?

LG, Richard & Hugo.

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Das Papammunity-Team

Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.

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2 Gedanken zu „Elternzeit aus der Papa-Perspektive“

    • Hallo Christopher, vielen Dank für Dein tolles Feedback!
      Wir freuen uns, Dich auch zukünftig wieder in unserem Blog zu begrüßen!
      LG, Richard.

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