Wenn das erste eigene Kind geboren wird, verändert sich so einiges im Leben. Doch wusstest Du, dass auch Dein Urlaubsanspruch davon beeinflusst wird? Wir erklären, worauf Eltern achten sollten, wenn sie von ihrem Anspruch auf Urlaub im allgemeinen, im Zuge des Mutterschutzes bzw. in Elternzeit sowie je nach Beschäftigungsverhältnis Gebrauch machen.
Inhaltsverzeichnis – Deine Mehrwerte in diesem Artikel
Urlaubsanspruch von Eltern
Als Arbeitnehmer in Vollzeit hast Du jährlich Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche muss Dir Dein Arbeitgeber also 24 Tage Urlaub im Jahr gewähren. Arbeitest Du fünf Tage in der Woche sind es 20 Tage. Viele Arbeitgeber gestatten ihren Angestellten aber mehr Urlaubstage.
Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage. An wie vielen Tagen im Jahr Du nicht arbeiten gehen musst, hängt also von Deinem Arbeitgeber sowie vom jeweiligen Bundesland ab:
Für Eltern kann sich daran jedoch einiges ändern. Zum Beispiel stehen Dir Sonderurlaubstage zu. Außerdem kann sich die Elternzeit auf den Jahresurlaub auswirken. Das gilt vor allem dann, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber in Vollzeit beschäftigt bist. Elternurlaub wird hierbei oftmals als Synonym für Elternzeit genutzt.
Wer hat Anspruch auf Elternurlaub?
Grundsätzlich haben alle Eltern das Recht auf eine Auszeit von der Arbeit, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du als Mutter oder Vater arbeitest und ob es sich um das erste oder das dritte Kind handelt.
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen musst Du in einem Arbeitsverhältnis stehen und zum anderen muss Dein Kind unter 18 Jahren alt sein. Außerdem musst Du deinen Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn des Elternurlaubs darüber informieren.
Wie viele Urlaubstage stehen Eltern zu?
Wie eingangs erwähnt, richtet sich der rechtmäßige Urlaubsanspruch auch für Eltern nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. den mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Konditionen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch hier Ausnahmen geben kann. Es lohnt sich daher immer, einen Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu werfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten.
Welche Sonderurlaube bzw. -tage Eltern zur Verfügung stehen, sehen wir uns im Folgenden an.
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Mütter werden sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt freigestellt. In dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld. Der Vater hat jedoch keinen Anspruch auf eine solche Freistellung. Er darf lediglich Sonderurlaub nehmen. Oft wird vom Arbeitgeber nur ein Tag gewährt.
Doch es gibt bereits einen neuen Gesetzesentwurf, der das ändern soll. Demzufolge soll in Zukunft auch der Vater oder die Partnerin der Kindsmutter nach der Geburt für zehn Tage freigestellt werden. Alleinerziehende Mütter müssen dabei nicht auf Unterstützung verzichten. Sie sollen eine Person aussuchen dürfen, die sie während der ersten Zeit nach der Geburt vertritt. Diese soll dann ebenfalls von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.
Urlaubsanspruch in Elternzeit
Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Anschließend kannst Du einfach wieder an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Du die Elternzeit in drei Abschnitte unterteilst. Außerdem wirkt sich die Elternzeit auf Deinen Jahresurlaub aus. Das ist vor allem dann relevant, wenn Du einen Teil des Jahres in Elternzeit bist und den Rest der Zeit normal arbeiten gehst. Schließlich kommen Kinder nicht pünktlich zum 1. Januar auf die Welt. Dein Arbeitgeber hat das Recht, für jeden vollständigen Kalendermonat in Elternzeit Deinen Jahresurlaub um 1/12 zu kürzen.
Wenn Du also von Deinem Arbeitgeber 30 Urlaubstage zur Verfügung gestellt bekommst und Du in diesem Jahr 5 volle Kalendermonate in Elternzeit bist, darf er Deinen Urlaubsanspruch um 5/12 kürzen. Dabei handelt es sich um ganze 12,5 Tage. Dementsprechend hättest Du dann nur noch Anspruch auf 17,5 Tage Urlaub.
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Urlaubsanspruch Teilzeit – Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?
Du hast die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu gehen. Dafür musst Du einen Antrag bei Deinem Arbeitgeber stellen. Allerdings darfst Du nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Zudem wirkt sich die Arbeit in Teilzeit auf Deinen Urlaubsanspruch aus. Zum Beispiel verfällt Dein Resturlaub ganz normal und bleibt Dir nicht bis zum Ende der Elternzeit erhalten. Gleichzeitig verkürzt sich aber auch Dein Anspruch auf Jahresurlaub in der Regel nicht. Allerdings kann es sein, dass Du durch die Beschäftigung in Teilzeit allgemein weniger Anspruch auf Urlaub hast. Das wäre aber auch so, wenn Du Dich nicht in Elternzeit befändest.
Resturlaub verfällt nicht
Wenn Du noch Resturlaub von vor der Elternzeit übrig hast, kannst Du diesen später ganz normal wahrnehmen. Er verfällt während der Elternzeit nicht. Selbst wenn sich die Elternzeit verlängern sollte, weil Du zum Beispiel ein zweites Kind bekommst, steht Dir Dein Resturlaub bei Wiederaufnahme Deiner Tätigkeit weiterhin zu.
Sonderurlaubstage für Eltern
Neben dem Sonderurlaubstag nach der Geburt, den sich der Partner oder die Partnerin der Mutter nehmen darf, stehen Eltern pro Jahr bis zu vier Sonderurlaubstage im Krankheitsfall der Kinder zur Verfügung. Das soll sicherstellen, dass Du Dein krankes Kind zu Hause versorgen kannst, wenn Du niemanden anderen findest, der das für Dich übernimmt.
Was ist beim Beantragen von Elternurlaub zu beachten?
Gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern Anspruch auf Erziehungsurlaub und Auszeit. Erziehungsurlaub kann bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr gewährt werden und soll Eltern helfen, mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Die Auszeit hingegen kann bis zu 60 Tage betragen und ermöglicht Eltern, ihren Alltag etwas zu entlasten.
Beide Arten von Urlaub sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zum Beispiel muss ein Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Urlaubsbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden und der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber über den Grund der Beantragung informieren. Außerdem muss die Höhe des Lohns sowie die Art der Vergütung festgelegt werden, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.
Fazit: Warum Du als Elternteil Deinen Urlaubsanspruch nicht aus den Augen verlieren solltest
Es ist wichtig, dass Eltern den Urlaubsanspruch kennen, den sie haben. Dieser Anspruch variiert je nach Beschäftigungsverhältnis und Bundesland. Daher sollten ihr als Eltern euch genau über eure Rechte informieren, damit ihr euer Recht auf Erholung und Entspannung voll ausschöpfen könnt.
Es lohnt sich, regelmäßig mit dem Arbeitgeber oder Betriebsrat die gesetzlichen Bestimmungen zu besprechen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung auszuarbeiten. Auch ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich. So kannst Du Dir Gewissheit verschaffen, welche Rechte und Pflichten Du als Elternteil hast.
Auch wenn es manchmal schwerfällt, solltest Du Dich dringend daran halten und Deinen Erholungsurlaub als notwendige Auszeit nutzen – zumal eine Erholungspause der beste Weg ist, um Energie für die anstehenden Aufgaben zu tanken. Nutze die Zeit also idealerweise bewusst für Dich selbst und Deine Familie – so kannst Du gestärkt in den Alltag starten!
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LG, Richard & Maren.
Das Papammunity-Team
Hey, ich bin Richard, Vollblut-Papa und zusammen mit meiner Frau Maren, ausgebildete Sozialassistentin & Erzieherin sowie studierte Sozialpädagogin aktuell in der Jugendhilfe tätig, führen wir als Eltern eines Sohnes den Elternblog „Papammunity“.